Wohlstand
und Unternehmertum dank Selbstbestimmung von Nationalrat Franz Grüter, Unternehmer, Eich (LU)
Unsere
direkte Demokratie garantiert Rechtssicherheit. Dafür werden wir weltweit
beneidet. Diesen Trumpf dürfen wir nicht verspielen. Deshalb sage ich als
Unternehmer Ja zur Selbstbestimmungsinitiative.
Die Selbstbestimmungsinitiative (SBI) hat eigentlich nur ein zentrales
Anliegen. Im Kern geht es darum, dass wir unsere erprobte direkte Demokratie
verteidigen und so unser politisches System stärken. Die direkte Demokratie hat
unser Land gefestigt und zu dem gemacht, was es heute ist: Ein eigenständiges
und unabhängiges Land, das selbstbestimmt seinen Weg geht.
Kernkompetenz: Direkte
Demokratie
Diese freiheitliche Ordnung ist massgeblich für den Wohlstand, den
gesellschaftlichen Frieden und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes
verantwortlich. Jeder Gewerbler weiss, dass er die Stärken seiner Firma
ausbauen muss, um für den Wettbewerb gerüstet zu sein. Es wäre fatal, wenn der
Unternehmer seine Kernkompetenzen vernachlässigt. Dies gilt nicht nur für die
Wirtschaft, sondern auch für die Politik. Wir müssen wieder besser zu unserem
politischen System Sorge tragen. Ich beobachte mit Bedenken, dass unsere
direkte Demokratie und Selbstbestimmung immer wieder geschwächt und untergraben
wird. Dagegen wehre ich mich als Bürger, Politiker und als Unternehmer.
Durchdachte
Volksentscheide
Als IT-Unternehmer komme ich selber mit vielen ausländischen Unternehmern in
Kontakt. Sie sind über die Schweiz vollen Lobes und schätzen den attraktiven
Firmen- und Datenstandort. Diese ausländischen Firmenführer streichen oft die
Rechtssicherheit in unserem Land hervor. Unsere direkte Demokratie ist Garantin
dafür, dass die Politik nicht von irgendwelchen Berufspolitikern und
Interessenvertretern gelenkt wird. Die politische und gesellschaftliche
Stabilität, infolge der direkten Demokratie, ist unser wahrer Standortvorteil.
Diese Unternehmer sehen, dass unser Volk langfristig denkt und Gesetze gut
durchdacht sind, bevor sie geändert werden. In der Tat, bei uns ändert sich der
politische Fahrtwind nicht kurzfristig alle vier Jahre wie in anderen Ländern.
Diesen Vorteil müssen wir bewahren. Darum gilt auch in der Politik, dass wir
unsere Stärken festigen müssen. Wer für Rechtssicherheit und für einen
attraktiven Wirtschaftsstandort ist, muss dafür auch für die Selbstbestimmung
sein.
Märchenstunde
der Fremdbestimmungs-Fans von Nationalrat Gregor Rutz, Unternehmer, Zürich (ZH)
Immer
wieder behaupten die Gegner der Selbstbestimmungsinitiative, die Schweiz werde
mit Annahme dieser Initiative zu einem unzuverlässigen Vertragspartner. Es gehe
nicht an, Hunderte von Verträgen unter einen „Dauervorbehalt“ zu stellen. Die
Gegner übersehen, dass gerade die direkte Demokratie die Schweiz zu einem der
zuverlässigsten Länder gemacht hat. Demokratie bringt Rechtssicherheit. Sogar
das deutsche Bundesverfassungsgericht hat dies kürzlich in einem wegweisenden
Entscheid erkannt.
Die Schweiz ist bekannt als attraktiver Wirtschaftsstandort. Wichtige
Faktoren hierfür sind nicht nur die funktionierende Infrastruktur und die
verhältnismässig bescheidene Steuerbelastung, sondern vor allem auch die
politische Stabilität und die hohe Rechtssicherheit. Dies alles führt zu einem
attraktiven Investitionsklima. Und dies alles basiert – wie die Gegner der
Selbstbestimmungsinitiative oft vergessen – auf der direkten Demokratie.
Demokratie: Herrschaft
auf Zeit
In einer Demokratie müssen Entscheide des Verfassungs- und Gesetzgebers volle
Geltung haben – ansonsten ist das System unglaubwürdig. Darum ist ein
allgemeiner, schematischer Vorrang des Völkerrechts gegenüber dem Gesetzesrecht
unter demokratischen Gesichtspunkten unbefriedigend: Die „Erhaltung der
grundsätzlichen Reversibilität staatlicher Entscheidungen“ ist eine „wichtige
demokratische Tugend in der Politik und in der Gesetzgebung“ (M. Kloepfer, in:
FAZ, 27.7.2011). Dies hat auch das deutsche Bundesverfassungsgericht erkannt,
welches die Demokratie als „Herrschaft auf Zeit“ umschrieb (BVerfG, Beschluss
des Zweiten Senats, 15.12.2015, 2 BvL 1/12). Treffend sagt das höchste deutsche
Gericht: „Spätere Gesetzgeber müssen (…) Rechtsetzungsakte früherer Gesetzgeber
revidieren können.“ Eine „schematische Parallelisierung der innerstaatlichen
Rechtsordnung mit dem Völkerrecht“ hält das Bundesverfassungsgericht für
falsch: Der „Grundsatz der demokratischen Selbstbestimmung“ müsse unangetastet
bleiben.
Selbstbestimmung bringt
Stabilität
Das deutsche Bundesverfassungsgericht fasst zusammen, was in der Schweiz bis
2012 unbestritten war: Sieht ein späteres Gesetz – oder auch eine
Verfassungsbestimmung – etwas anderes vor, wird ein Staatsvertrag nicht
angewendet. Denn es muss möglich sein, dass spätere Generationen zu anderen
Schlüssen kommen.
Ganz anders sieht dies das Bundesgericht seit einigen Jahren: Mit Blick auf das
Freizügigkeitsabkommen sei eine „möglichst parallele Rechtslage“ mit der
Europäischen Union anzustreben. Das Abkommen habe „gegenüber nationalem Recht
Vorrang“ – selbst dann, „wenn das Gesetz vom FZA bewusst abweichen würde“
(BGE 133 V 367, vgl. Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 26.11.2015). Das
heisst im Klartext: Was auch immer von Volk und Parlament beschlossen wird – das
Bundesgericht wird es nicht anwenden. Eine bedenkliche Aussage des höchsten
Gerichts eines demokratischen Staates.
Rechtssicherheit durch
Demokratie
Nicht nur aus demokratischer, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht ist diese
Haltung absurd. Noch nie habe ich von Gegnern der Selbstbestimmungsinitiative
den Vorwurf gehört, Deutschland sei kein verlässlicher Vertragspartner. Die
sprichwörtliche Zuverlässigkeit der Schweiz hingegen wird regelmässig
ausgeblendet. Gerade die direkte Demokratie ermöglicht diese Rechtssicherheit:
Jede Verfassungs- und jede Gesetzesrevision kann von der Bevölkerung diskutiert
und im Rahmen einer Volksabstimmung entschieden werden. Dies führt zu
überlegten Entscheiden und politischer Kontinuität.
Auch im internationalen Kontext führt der Vorbehalt, dass in der Schweiz Volk
und Stände über grundlegende Abkommen zu befinden haben, zu mehr Zurückhaltung
bei den Behörden. Unsicherheit entsteht dort, wo Behörden eigenmächtig handeln.
Die Gegner der Selbstbestimmungsinitiative tun gut daran, sich dies einmal zu
überlegen. Aus Sicht der Wirtschaft ist ein Ja zur Initiative von höchstem
Interesse.